Anlässlich des heutigen Urteils des Gerichts der Europäischen Union (EuG) erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, stellvertretende umweltpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Berichterstatterin für Atomenergie:
„Das Gericht hat unter Verweis auf den Vertrag von Lissabon die Hoheit der Mitgliedstaaten über ihren jeweiligen Energiemix unterstrichen. Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen. Was Großbritannien zur Förderung von Atomenergie beihilferechtlich – und nun gerichtlich – zugestanden wird, muss den Mitgliedstaaten auch zur Förderung Erneuerbarer Energien möglich sein. Dem wird die EU-Beihilfeleitlinie für Erneuerbare Energien in der geltenden Ausgestaltung nicht gerecht.
Anlässlich der Verabschiedung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, stellvertretende umweltpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Berichterstatterin für Atomenergie:
„Mit dem gestern Abend im Deutschen Bundestag verabschiedeten Atomgesetz wurde eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, für Atomkraftwerksbetreiber einen Ausgleich für Interessensverletzungen zu schaffen, die ihnen durch das schwarz-gelbe Hin und Her beim Atomausstieg entstanden waren.
Anlässlich der Verabschiedung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes durch den Deutschen Bundestag erklären die schleswig-holsteinische SPD-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatterin für Atomenergie, Dr. Nina Scheer sowie die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Sandra Redmann:
„Mit der durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Atomgesetznovelle wurden die Fehler der schwarz-gelben Regierung korrigiert.
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